Unsere Leistungen

Planung
  • Kompetente Beratung in Fragen des Brandschutzes, insbesondere zum baulichen Brandschutz
  • Anfertigung von gutachterlichen Stellungnahmen zum baulichen Brandschutz
  • Erstellen von Brandschutznachweisen/Brandschutzkonzepten als bautechnische Nachweise (z. B. gem. § 66 SächsBO)
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  • Mehr Informationen zur Planung
    Wir entwickeln individuelle und schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte, die auf die spezifischen Anforderungen abgestimmt sind. Das Spektrum umfasst Standart- und Sonderbauten für Neubau- und Bestandsgebäude. Hierbei stellen wir uns den aktuellen Herausforderungen in Zusammenhang mit:

    • dem demografischen Wandel (z. B. altersgerechtes Wohnen),
    • der Mobilität (z. B. Elektrofahrzeuge),
    • den Erneuerbaren Energien (z. B. Photovoltaikanlagen) und
    • dem nachhaltigen Bauen (z. B. Holzbauweise, Bauen im Bestand)

    Insbesondere setzen wir auf interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Brandschutzplaner, Architekt, Fachingenieuren und Bauherr sowie Einbindung der zuständigen Behörden. Ziel sollte es sein, die brandschutztechnischen Entwürfe in frühe Planungsphasen zu integrieren.

    Mit unserer Brandschutzplanung stellen wir sicher, dass alle bauordnungsrechtlichen Vorgaben zum Brandschutz erfüllt werden und Planungssicherheit gewährleistet wird. Im Ergebnis einer sachgerechten Risikobewertung setzen wir uns für praxisorientierte innovative Lösungen ein, die einen geeigneten Kompromiss zwischen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit darstellen.

    Im Sinne einer reibungslosen Projektabwicklung bieten wir eine schnelle und zuverlässige Planungsleistung.

    In Zusammenarbeit mit Partnern bieten wir an:

    • Nachweise mit Ingenieurmethoden (z. B. Evakuierungs-, Entrauchungsberechnungen)
    • Dokumente und Pläne des organisatorischen Brandschutzes (z. B. Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne)
Prüfung
  • Prüfung von Brandschutznachweisen (z. B. gem. § 66 SächsBO i.V.m. DVOSächsBO)
  • Überwachung der Bauausführung entsprechend der geprüften Nachweise
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  • Mehr Informationen zur Prüfung
    Der Prüfingenieur unterliegt in seiner Tätigkeit der Fachaufsicht der Obersten Bauaufsichtsbehörde.

    Die bautechnische Prüfung erfolgt unabhängig nach dem Vier-Augen-Prinzip. Dabei übernimmt der Prüfingenieur, als besonders legitimierte Person, die hoheitliche und präventive Verantwortung zur Vermeidung von Risiken hinsichtlich des Brandschutzes von Bauwerken.

    Mit Prüfung der Brandschutznachweise und baubegleitender Überwachung können rechtzeitig Fehler in der Brandschutzplanung und -ausführung erkannt, und damit verbundenen Sicherheitsrisiken oder möglichen erheblichen Bauschäden bzw. Folgekosten vorgebeugt werden. Bei mangelfreier Umsetzung der bauaufsichtlichen Anforderungen werden auch die Haftungsrisiken minimiert und der Versicherungsschutz erhöht bzw. eine Qualitätssicherung sowohl in privatwirtschaftlicher als auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht unterstützt.

    Im Zuge der Prüfung der Brandschutznachweise erfolgt die Beteiligung der zuständigen Brandschutzbörde (z. B. gem. § 30 DVOSächsBO).