Ein Brand ist ein unkontrolliertes Feuer, das Menschen, Sachwerte oder Umwelt gefährden kann. Der Brandschutz zählt daher zu den ältesten Sicherheitsmaßnahmen der Gesellschaft und ist seit geraumer Zeit zentraler Bestandsteil des Bauordnungsrechtes. Für die Umsetzung der Schutzziele Vorbeugung gegen Brandentstehung und Brandausbreitung sowie Ermöglichung Personenrettung und wirksamer Löscharbeiten umfasst die Brandschutzplanung bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen. Durch technische Fortschritte und umfangreiche Bauwerksanforderungen hat sich die Brandschutzplanung zu einem komplexen Fachgebiet entwickelt. Für bestimmte Bauvorhaben sind ein Brandschutznachweis und eine bauaufsichtliche Prüfung erforderlich.









