Über Brandschutz

Ein unkontrolliertes Feuer, das sich selbstständig ausbreitet und dabei Sach-, Personen- oder Umweltschäden verursachen kann, wird als Brand bezeichnet. Der Brand als Schadfeuer kann entstehen, wenn eine Zündquelle, ein brennbarer Stoff und Sauerstoff in einem bestimmten Mischungsverhältnis zusammentreffen.

Es war schon immer ein zentrales Bedürfnis der Gesellschaft, die Sicherheit von Menschen und Sachwerten zu gewährleisten. Somit zählt der Brandschutz zu den ältesten Formen der Sicherheitsvorkehrungen. Die Erkenntnis, dass bestimmte bauliche Maßnahmen notwendig sind, um die Gefahr der Brandentstehung und -ausbreitung zu minimieren und Menschenleben zu schützen, reicht daher weit in die Geschichte zurück.

Im Baubereich ist der Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten als Gefahrenabwehr ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Die aktuellen bauordnungsrechtlichen Ziele des baulichen Brandschutzes sind in den Bauordnungen der Länder verankert. Demnach sind Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden bzw. konkretisiert,

  • dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und
  • bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Zum Nachweis des vorbeugenden baulichen Brandschutzes in einem Bauvorhaben sind die vorgesehenen Maßnahmen in den Bauvorlagen anzugeben und in der Baubeschreibung zu erläutern oder in einem gesonderten Brandschutzkonzept darzulegen. Der vorbeugende bauliche Brandschutz zur Gewährleistung der baulichen Sicherheit setzt sich aus den Komponenten baulicher, anlagentechnischer und betrieblich-organisatorischer Brandschutz zusammen.

Aufgrund der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Planungs- und Bautechnologien sowie der sich wandelnden Architektur- und Nutzungsanforderungen ist die Brandschutzplanung zu einem anspruchsvollen und dynamischen Fachgebiet geworden.

Für bestimmte Bauvorhaben, wie Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie Gebäude der Gebäudeklasse 5, wird zudem eine hoheitliche Prüfung zur Gewährleistung der Brandsicherheit verlangt.

Ergänzend zum baulichen Brandschutz wird der vorbeugende und abwehrende Brandschutz mit organisatorischen und operativen Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Rettung in den jeweiligen Gesetzen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zum Arbeitsschutz sowie zum Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz geregelt.